• https://doi.org/10.1007/978-3-322-95078-9_7Copy DOI Icon

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  • Jan 1, 2002
  • Heike Piehler +8 more
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Sie sind unverzichtbarer Bestandteil unserer täglichen Umgebung: Landschafts- und Schloßgärten, Kloster- und Pfarrgärten, Friedhöfe, Künstler- und Schrebergärten, Tiergärten, Dachgärten und Botanische Gärten. Vor allem im städtischen Leben bieten sie mit reichem Baumbestand, üppigen Blumenbeeten und vielfältigen Gerüchen Erholung vom Alltag. In Schleswig-Holstein gibt es eine große Zahl an weitläufigen Gärten und Parks, teilweise historische Anlagen, die einst aufwendig und prachtvoll vor Schlössern und Herrenhäusern angelegt wurden. Ebenso wie die Architektur zeugen sie mit ihrer Formensprache von dem Lebensgefühl vergangener Zeiten: Symmetrie, Ordnung und Rhythmus in der Zeit des Barock, freiere, naturnahe Formen in der Zeit der Romantik. Wie die historischen Bauwerke müssen auch die Gärten unter Denkmalschutz gestellt werden, um sie vor der Zerstörung durch Bauvorhaben, Umgestaltung, Verschmutzung oder Verwilderung zu schützen.

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