“Das Vertragsarztrecht – ein ,Systemsprenger‘? Zwischen Veränderungsresistenz und neuen Herausforderungen”
y "Das Vertragsarztrecht -ein ‚Systemsprenger'? Zwischen Veränderungsresistenz und neuen Herausforderungen" Tagungsbericht der wissenschaftlichen Tagung des Instituts für Europäische Gesundheitspolitik und Sozialrecht der Goethe-Universität Frankfurt a. M. (ineges) am 19. 9. 2023 in Frankfurt a. M. Unter dem Titel "Das Vertragsarztrecht -ein ‚Systemsprenger'? Zwischen Veränderungsresistenz und neuen Herausforderungen" fand am 19. 9. 2023 eine Tagung des Instituts für Europäische Gesundheitspolitik und Sozialrecht (ineges 1 ) an der Goethe-Universität in Frankfurt a. M. statt 2 . Die geschäftsführende Direktorin des Instituts, Prof. Dr. iur. Andrea Kießling, begrüßte das anwesende Fachpublikum aus Gesundheitswesen, -politik und Rechtswissenschaft herzlich. Den Auftakt zur Tagung machte Dr. iur. Frank Schreiber, Richter am Hessischen LSG und assoziiertes Mitglied des ineges. Er lieferte eine knappe Einführung in die Probleme rund um das Vertragsarztrecht und setzte einige Impulse für den weiteren Verlauf der Tagung. Schreiber begann seinen Vortrag mit einer Einordung: Das Vertragsarztrecht sei einerseits sozialversicherungsrechtliches Leistungserbringerrecht und als solches andererseits Öffentliches Wirtschaftsrecht. Verstehe man diese beiden Perspektiven nicht als wechselseitige Ergänzung, sondern als Gegensatz, drohe das Vertragsarztrecht tatsächlich "gesprengt" zu werden. Darauf hin widmete sich der Referent der Bedeutung des Verfassungsrechts in Bezug auf das Vertragsarztrecht. Eine Konkretisierung der in der Entscheidung des BVerfG von 2015 3 aufgezeigten Grenzen der demokratischen Legitimation des G-BA stehe nach wie vor aus. Rechtspraxis und Lehre seien aufgefordert, diese Konkretisierung zu erbringen. Abschließend schnitt Schreiber das Thema der Leitbilder im Vertragsarztrecht an. Die Akteurinnen und Akteure des Vertragsarztrecht stünden aufgrund der andauernden politischen Reformdiskussion stetig unter Druck. Dieser Reformdruck und die daraus folgende oft fehlende Konsistenz ließen die juristische Argumentation mit Leitbildern reizvoll erscheinen. Schreiber warnte jedoch, dass eine Argumentation mit Leitbildern rechtsmethodisch sowie rechtspolitisch nicht unproblematisch sei. Entsprechend hoch sei die Fallhöhe einer solchen Argumentation. Es folgte ein Vortrag von Karoline Maria Linzbach, Wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Universität Bonn, zur Frage der demokratischen Legitimation des G-BA im Vertragsarztrecht mit dem Titel "Neue Impulse aus dem Vertragsarztrecht für alte Diskussionen?". Linzbach bezog sich zu Beginn -wie bereits ihr Vorredner -auf die Entscheidung des BVerfG von 2015, in der das Gericht die Bedeu-
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